Ihr Spezialist für

Erbrecht

Mit dem Tod gehen die Vermögenswerte des Erblassers von Gesetzes wegen auf die Erben über. Hierbei ist zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge zu unterscheidet. Liegt vom Erblasser keine gültige Verfügung von Todes wegen vor, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dies entspricht unter Umständen nicht dem Willen des Erblassers. Das Erbrecht ist komplex und wirft oft viele Fragen auf. Wir sind Experten im Erbrecht und kümmern uns um Ihre Anliegen.

Erbrecht

Wir helfen bei

Testament, Ehe- und Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag

Sie möchten Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln, Vermögenswerte im Todesfall wunschgemäss verteilen und Erbstreitigkeiten vermeiden? Dann ist die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen unabdingbar. Auch besteht die Möglichkeit, einen kombinierten Ehe- und Erbvertrag oder einen Erbverzichtsvertrag abzuschliessen. Wir beraten Sie gerne betreffend die vielfältigen Möglichkeiten.

    Vorsorgeauftrag

    Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Dabei sind gesetzliche Formvorschriften zu erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, wird die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Massnahmen prüfen. Sie wollen verhindern, dass sich die KESB in Ihre Angelegenheiten einmischt? Gerne beraten wir Sie und erstellen die erforderlichen Urkunden.   

    Erbteilungsverträge, Durchführung von Erbteilungen

    Nach einem Erbfall bleibt die Erbengemeinschaft bestehen, bis ein schriftlicher Erbteilungsvertrag abgeschlossen wurde oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. Ein kostenintensives Gerichtsverfahren gilt es möglichst zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Durchführung der Erbteilung und erarbeiten den Erbteilungsvertrag.

      Prozessführung im Erbrecht

      Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten und Ihren Pflichtteil verletzt? Haben andere Nachkommen bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte vom Erblasser erhalten? Zweifeln Sie an der Gültigkeit eines Testaments? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem Rechtsweg.

      Willensvollstreckung, Nachlassverwaltung

      Sofern der Erblasser dies zu Lebzeiten verfügt hat, übernimmt ein Willensvollstrecker die Nachlassabwicklung und -verwaltung. Insbesondere bei zerstrittenen Erben kann dadurch die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft sichergestellt werden. Herr Rechtsanwalt Roland Schmid ist ein erfahrener Fachexperte. Er stellt sich gerne als Willensvollstrecker Ihres zukünftigen Nachlasses zur Verfügung.

      Gutachten im Erbrecht

      Sind Sie Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft? Sind Sie und Ihre Miterben sich in einzelnen Punkten uneins oder unsicher über die Rechtslage? Gerne erstellen wir neutrale Privatgutachten zu den strittigen Rechtsfragen. Oft kann dadurch eine aussergerichtliche Einigung erzielt und ein kostspieliger Gerichtsprozess vermieden werden.

      Fragen?

      Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung