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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Verkäufern von Immobilien. Es beinhaltet Themen wie Grundbuchrecht, Kaufverträge, Dienstbarkeiten und Nachbarschaftsrecht. In der Schweiz gibt es verschiedene Gesetze, Verordnungen und Regeln, die das Immobilienrecht betreffen. Es ist wichtig, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Immobilienrecht

Wir helfen bei

Grundstückkauf und -verkauf

Bei einem Hauskauf bzw. -verkauf geht es meist um viel Geld. Besonders wichtig ist es, sich mit dem Inhalt des Grundstückskaufvertrags zu beschäftigen. Der Grundstückkaufvertrag ist durch einen Notar öffentlich beurkunden zu lassen. Dennoch ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Wir hingegen beraten Sie dahingehend, welche Vertragsinhalte für Sie persönlich am günstigsten sind.

    Immobilienvermittlung durch Makler

    Immobilienmakler verwenden beim Vertragsschluss meist AGB, welche die Rechtslage einseitig zu Gunsten des Maklers modifizieren. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, ist vor Abschluss eines Maklervertrags der Beizug eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Wir helfen Ihnen bei den Vertragsverhandlungen und vertreten Sie im Falle von Rechtsstreitigkeiten. 

    Dienstbarkeiten

    Auf vielen Liegenschaften befinden sich Dienstbarkeiten. Diese können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks erheblich einschränken wie auch erweitern. Es lohnt sich, vor dem Erwerb eines Grundstücks einen genaueren Blick auf die Dienstbarkeiten und ihre Zwecke zu werfen. Wir helfen Ihnen, die Bedeutung und die Auswirkungen der Dienstbarkeiten zu verstehen. Zudem erstellen wir Dienstbarkeitsverträge.

      Nachbarrechtliche Abwehransprüche

      Das Nachbarrecht umfasst alle Vorschriften, die den Grundeigentümern bei der Nutzung und Ausübung ihres Eigentums Schranken auferlegen. Gegen übermässige Immissionen, wie Rauch, Lärm, Erschütterungen, Laubbefall und überragende Äste, können Sie sich wehren. Wir unterstützen Sie dabei.

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      Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung