Ihr Spezialist für

Mietrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter wie auch Mieter in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Es ist wichtig, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und effektiv gegen unrechtmässige Forderungen vorgehen zu können.

Mietrecht

Wir helfen bei

Mietvertrag

Sie möchten Wohn- oder Geschäftsräume vermieten und das Rechtsverhältnis in einem Vertragswerk festgehalten wissen? Oder Sie bezweifeln die Rechtmässigkeit einzelner Vertragsklauseln? Wir unterstützen Sie gerne. Wir sind auf das Verfassen und Überprüfen von Mietverträgen spezialisiert.

    Mietzins

    Bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen schützt das Gesetz Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen. Wir unterstützen Mieter dabei, sich gegen überhöhte Mieten und unangemessene Wohnbedingungen zur Wehr zu setzten. Wir beurteilen die Rechtmässigkeit von Mietzinserhöhungen und evaluieren, ob ggf. ein Anspruch auf Mietzinsreduktion besteht.

    Nebenkosten

    Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen. Sie sind nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurden. Zudem müssen Sie nur Nebenkosten bezahlen, die rechtlich zulässig sind. Reparaturen und Unterhaltskosten etwa gehören nicht in die Nebenkosten. Gerne prüfen wir Ihre Nebenkostenabrechnung und beurteilen die Zulässigkeit der einzelnen Posten.

      Mängel und Schäden am Mietobjekt

      Sie fragen sich, welche Art von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten vom Mieter selbst bezahlt werden müssen? Oder Sie möchten abklären, welche Rechtsansprüche bestehen, wenn der Vermieter trotz Mängelmeldung untätig bleibt? Wir beraten Vermieter und Mieter betreffend die Verantwortung für Reparaturen und Instandhaltung und bei Schäden an der Mietwohnung.

      Kündigung

      Eine Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen ist nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine möglich und hat gewissen formellen Anforderungen zu genügen. Eine Kündigung darf auch nicht missbräuchlich sein. Sie haben eine Kündigung erhalten und erachten diese als ungerechtfertigt? Oder Sie möchten als Vermieter die Gesetzeskonformität einer beabsichtigten Kündigung sicherstellen? Wir beraten Sie gerne zum Thema Kündigung.

      Erstreckung des Mietverhältnisses

      Selbst wenn die Kündigung korrekt erfolgt ist, können Sie als Mieter je nach Umständen eine Erstreckung (Verlängerung) des Mietverhältnisses über den Kündigungstermin hinaus verlangen. Dies ist der Fall, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine besondere Härte bedeutet. Als Erstreckungsgründe kommen vor allem finanzielle, berufliche und familiäre Aspekte in Frage.

      Lärmbelästigungen

      Sind sie als Mieter ständiger Lärmimmission ausgesetzt oder die Hausordnung wird durch die anderen Mieter nicht eingehalten? Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, dagegen vorzugehen. Je nach Ausmass und Art der Lärmbelästigung kann diese zu einer Mietzinsherabsetzung berechtigen.

      Fragen?

      Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung