Ihr Spezialist für

Immaterialgüterrecht

Das Immaterialgüterrecht regelt den Schutz geistiger und kreativer Werke sowie technischer Erfindungen. Es schützt die Rechte der Urheber, Erfinder und Markeninhaber und sorgt dafür, dass sie für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden. Wir sorgen für einen angemessenen Schutz von literarischen, künstlerischen, musikalischen und filmischen Werken sowie von technischen Erfindungen und Marken.

Immaterialgüterrecht

Wir helfen bei

Lizenzverträgen und Rechteübertragungen

Das Lizenzrecht vermengt Elemente des Immaterialgüterrechts und des Vertragsrechts. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Übertragung oder Lizenzierung von Immaterialgüterrechten. Dabei bieten wir Ihnen einzelfallspezifische Vertragswerke, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

    Verletzung von Schutzrechten

    Verletzungen gewerblicher Schutzrechte führen oft zu Gerichtsverfahren. Wir vertreten und verteidigen Sie vor Gericht bei Schutzrechtsverletzungen betreffend Marken, Urheberrecht (Copyrights) oder Design. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihres geistigen Eigentums.

    Recht am Bild

    Fotografien sind sogar dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie keinen individuellen Charakter aufweisen. Geschützt sind sowohl Fotografien von professionellen Fotografen als auch von Laien. Wer fremde Fotos über den Privatgebrauch hinaus nutzen möchte, braucht die Erlaubnis des Urhebers. Hat eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden, unterstützten wir Sie bei der Wahrung Ihrer Ansprüche.

      Know How und Geheimnisschutz

      Wir beraten Sie bei allen Fragen betreffend den Geheimnisschutz. Wir gestalten Vertragsklauseln zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen gegenüber Geschäftspartnern. Insbesondere erarbeiten wir für Sie Geheimhaltungserklärungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

      Fragen?

      Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung