Ihr Spezialist für

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Organen einer Gesellschaft und der Gesellschaft selbst. Es beinhaltet Regelungen über die Gründung, Organisation, Verwaltung und Auflösung von Gesellschaften, wie Aktiengesellschaften und GmbHs.

Gesellschaftsrecht

Wir helfen bei

Gründung

Bei der Gesellschaftsgründung beraten wir Sie betreffend die geeignete Rechtsform und erstellen die Gründungsurkunden und Gesellschaftsverträge. Zudem führen wir die Korrespondenz mit den zuständigen Handelsregisterämtern. Beurkundungen und Beglaubigungen erfolgen durch einen Solothurner Notar.

    Kapitalveränderungen

    Wir unterstützen Sie sowohl bei Kapitalerhöhungen wie auch bei Kapitalherabsetzungen. Wir beraten Sie betreffend die geeignete Form der Kapitalerhöhung und die Liberierungsart. Wir erstellten die erforderlichen Urkunden und organisieren die Beurkundungen und Beglaubigungen. Wir sind auch für die Handelsregisteranmeldung besorgt.

    Statutenänderung, Mutationen

    Nach der Gründung können die Statuten grundsätzlich nur noch durch Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung geändert werden. Wir erstellten die erforderlichen Urkunden und organisieren die Beurkundungen und Beglaubigungen. Bei Bedarf vertreten wir Sie bei der Generalversammlung. Zudem sind wir für die Korrespondenz mit dem Handelsregisteramt besorgt.

      Umstrukturierungen

      Unternehmen müssen sich unter Umständen inneren und äusseren Veränderungen anpassen. Mit zunehmendem Erfolg und dem einhergehenden Wachstum kann sich ein Rechtsformwechsel aufdrängen. Aber nicht nur Umwandlungen, auch eine Unternehmensübernahme (Akquisition), ein Zusammenschluss (Fusion) oder eine Abspaltung können betriebswirtschaftlich erforderlich werden. Wir unterstützen Sie von der strategischen Planung einer Umstrukturierung bis zu deren Umsetzung.

      Aktionärsbindungsvertrag (ABV)

      Ein ABV ist von zentraler Bedeutung, um Streitigkeiten zwischen Aktionären oder Aktionärsgruppen zu verhindern. Ein solcher Vertrag regelt das Verhältnis unter den Aktionären ausserhalb der Statuten. Allgemeingültige „Musterverträge“ gibt es nicht. Lassen Sie sich deshalb bei der Ausarbeitung des Vertrages durch uns beraten.

      Gesellschaftsstreitigkeiten und Verantwortlichkeit

      Ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Gesellschaftsrechts ist die Regelung der Haftung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung. Diese müssen ihre Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft und den Aktionären erfüllen und Interessenkonflikte meiden. Wir unterstützen bei Gesellschafterstreitigkeiten jeder Art und setzen Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durch.

      Kapitalverlust, Überschuldung und Insolvenz

      Von Gesetzes wegen hat der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft die Überwachung der Zahlungsfähigkeit laufend zu gewährleisten. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist umgehend zu handeln. Droht ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung muss der Verwaltungsrat weitere Massnahmen zur Fortführung ergreifen. Wir beraten Sie zu möglichen Sanierungsmassnahmen und allfälligen insolvenzrechtlichen Fragen.

      Finanzierungen

      Wir beraten Investoren, Start-Ups wie auch bereits etablierte Unternehmen in allen rechtlichen Fragen zur Finanzierung und Risikokapitalbeteiligung an Unternehmen. Unseren Geschäftskunden helfen wir zudem in Belangen der Unternehmens- und Projektfinanzierung.

      Fragen?

      Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung