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Bau- und Planungsrecht

Das Bau- und Planungsrecht regelt die rechtlichen Aspekte bei der Planung, dem Bau und der Nutzung von Bauwerken. Es umfasst Regelungen zu den Baugenehmigungsverfahren, den Bauvorschriften, den öffentlichen Bauaufträgen sowie den rechtlichen Ansprüchen und Verpflichtungen beteiligter Parteien wie Architekten, Bauherren und Nachbarn. Das Bau- und Planungsrecht in der Schweiz ist komplex. Daher ist es für Bauherren und andere Beteiligte wichtig, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Bau- und Planungsrecht

Wir helfen bei

Baubewilligungsverfahren

Ein wichtiger Bestandteil des Bau- und Planungsrechts ist das Genehmigungsverfahren. Wir bieten Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Baubewilligungen. Hat ein Nachbar Einsprache gegen Ihr Bauprojekt erhoben oder gedenken Sie selbst, Einsprache gegen ein benachbartes Bauvorhaben zu erheben? Wir helfen Ihnen beim Verfassen der Einsprache und vertreten Sie falls nötig bis vor Bundesgericht.

    Bauvertrag

    Wir sind für die rechtliche Prüfung von Bauverträgen besorgt. Wir beraten Sie bei Unstimmigkeiten wie Verzug in der Bauausführung und bei der Geltendmachung von Mängelrechten und Schadenersatzansprüchen. Wir erstellen Subunternehmerverträge und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen nötigenfalls durch Errichtung eines Bauhandwerkerpfandrechts.

    Zonenplanänderung

    Ist Ihr Grundstück von einer Änderung des Zonenplans wie etwa einer Rückzonung oder Umzonung betroffen? Wurde Ihr Grundstück einer Schutzzone zugeteilt? Entstehen Ihnen dadurch Nachteile? Wir setzen uns für Sie ein und versuchen, die nachteilige Zonenplanänderung zu verhindern bzw. eine angemessene Entschädigung zu erwirken.

      Erschliessung

      Die Gemeinden sind nach dem Raumplanungsgesetz des Bundes sowie gestützt auf die kantonalen Erlasse verpflichtet, Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen. Wann ein Grundstück als hinreichend erschlossen gilt und mit welchen Mitteln eine genügende Erschliessung realisiert werden kann, ist allerdings nicht immer klar und bildet Gegenstand vieler Auseinandersetzungen. Gerne wahren wir Ihre Interessen.

      Fragen?

      Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung